Betreuungsform |
Alter | Betreuungskosten * | Verpflegungskosten ** |
Kinderkrippe |
1 |
658 € |
70 € |
Kinderkrippe | 2 | 489 € |
70 € |
Kindergarten | ab 3 | 255 € |
70 € |
In den o.g. Beiträgen sind grundsätzlich alle Kosten für Ihre Kinder enthalten. Nur im Einzelfall (z.B. Kino oder Theater) sind zusätzliche Auslagen zu bezahlen. In Abhängigkeit des Ferienprogramms kann ebenfalls ein zusätzliches Elterngeld notwendig werden.
Eltern können beim Amt für Jugend und Familie einen Antrag auf Erstattung der Beiträge stellen, wenn Sie z.B. ab den 2. Lebensjahr keinen städtischen Platz erhalten oder Beiträge nicht bezahlt werden können, wie z.B. bei Arbeitslosigkeit. Gerne informieren wir Euch über die verschiedenen Möglichkeiten, Betreuungskosten von der Stadt Mainz anteilig oder auch komplett erstattet zu bekommen.
Die Elternbeiträge können im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden.
Weiteres zu Beiträgen und Gebühren ist im Betreuungsvertrag, der Hausordnung und der Satzung des Vereins festgelegt.
Die Schließzeiten umfassen zwei Wochen in den Sommerferien, die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr sowie (wie fast überall in Mainz) Rosenmontag und Fastnachtsdienstag. Darüber hinaus findet keine oder eingeschränkte Kinderbetreuung an einigen weiteren Tagen im Jahr statt (z.B. Betriebsausflug, Teamfortbildung).
Die Schließzeiten werden von der Einrichtung jährlich festgelegt und zu Beginn des jeweiligen Kitajahres (Beginn 01.08.) allen Eltern rechzeitig bekannt gegeben.
Außerhalb der vorgenannten Schließ- und üblichen Öffnungszeiten ist die Einrichtung in den Ferien sowie an Brückentagen ganztägig für alle Kinder geöffnet.
Eine verpflichtende Vereinsmitgliedschaft der Eltern ist erforderlich, dennoch möchten wir alle Eltern, Freunde und Bekannte bitten, dem Verein beizutreten.
Wir bieten in unserer Einrichtung einmal die Woche gegen Gebühr eine Musikschule für alle Kinder an. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Die Kosten dafür betragen 30 €/Monat.
|
|
|