Die Verpflegungskosten betragen monatlich 65,00 €.
Für Kinder unter 2 Jahren (U2) erhebt die Stadt Mainz einen zusätzlichen Elternbeitrag, der nach der Kindertagesstättensatzung der Stadt Mainz vom bereinigten Netto-Einkommen und der Anzahl der Kinder in der Familie abhängig ist. Dieser wird von der Einrichtung eingezogen. Die entsprechende Berechnungsgrundlage liegt den Verträgen der U2 Kindern bei.
Die Einrichtung ist an folgenden Tagen nicht geöffnet (Schließzeiten):
In den Sommerferien findet eine Blockschließung von 2 bis 3 Wochen statt.
Zwischen Weihnachten (24.12.) und Neujahr (01.01.) ist die Einrichtung geschlossen.
Des Weiteren kann die Einrichtung geschlossen bleiben aufgrund von Aufräumtagen, Betriebsausflügen und Fortbildungen für das pädagogische Team, sowie an ortsüblichen Feiertagen (bspw. Rosenmontag und Faschingsdienstag).
Die Schließzeiten werden vom Vorstand beschlossen und zu Beginn des Kitajahres alle Personenberechtigten bekannt gegeben.
Eine verpflichtende Vereinsmitgliedschaft der Eltern ist nicht erforderlich, dennoch möchten wir alle Eltern, Freunde und Bekannte bitten, dem Verein beizutreten.
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